Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12655
FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96 E (https://dejure.org/2000,12655)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2000 - 3 K 1053/96 E (https://dejure.org/2000,12655)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 3 K 1053/96 E (https://dejure.org/2000,12655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schäden an eigengenutztem Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1
    Außergewöhnliche Belastung; Schaden; Eigengenutztes Wohngebäude; Baumängel; Abnutzung - Schäden an eigengenutztem Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schäden an eigengenutztem Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2001, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96
    Die Voraussetzungen, die der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.05.1994 III R 27/92, Bundessteuerblatt II 1995, 104 für die Anerkennung solcher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG genannt habe, seien im Streitfall erfüllt.

    Die im Urteil des Bundesfinanzhofs III R 27/92 genannten Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

    Nach der neueren zutreffenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil III R 27/92) können auch Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an einem eigengenutzten Wohngebäude außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG sein.

    Schäden dagegen, die an einem Wohnhaus alters- und abnutzungsbedingt entstehen, sind auch dann, wenn sie ganz oder teilweise durch Baumängel verursacht worden sind, nicht außergewöhnlich im Sinne von § 33 EStG und deshalb mit der im Sachverhalt des Urteils des Bundesfinanzhofs III R 27/92 anzunehmenden außergewöhnlichen "privaten Katastrophe" nicht zu vergleichen.

  • FG Hamburg, 14.03.2000 - II 262/99

    Schadensbeseitigungskosten an eigenen Vermögensgegenständen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96
    Denn alters- und abnutzungsbedingte Schäden, aber auch ganz oder teilweise auf Baumängeln beruhende Schäden an Wohnhäusern - zumal wenn sie wie im Streitfall erst nach Jahren aufgetreten - sind gewöhnliche, aber nicht außergewöhnliche Vorgänge (so auch: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 19.03.1998, EFG 1998, 1134 erste Hälfte der Gründe; Urteil des Finanzgerichts München vom 31.05.1999 13 K 4105/97, DStRE 2000, 22; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14.03.2000 II 262/99, EFG 2000, 871 ).
  • FG München, 31.05.1999 - 13 K 4105/97
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96
    Denn alters- und abnutzungsbedingte Schäden, aber auch ganz oder teilweise auf Baumängeln beruhende Schäden an Wohnhäusern - zumal wenn sie wie im Streitfall erst nach Jahren aufgetreten - sind gewöhnliche, aber nicht außergewöhnliche Vorgänge (so auch: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 19.03.1998, EFG 1998, 1134 erste Hälfte der Gründe; Urteil des Finanzgerichts München vom 31.05.1999 13 K 4105/97, DStRE 2000, 22; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14.03.2000 II 262/99, EFG 2000, 871 ).
  • FG Münster, 22.01.1992 - 7 K 832/90
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96
    In der genannten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof in Übereinstimmung mit seiner sonstigen Rechtsprechung zu § 33 EStG daran festgehalten, dass auch bei einer "privaten Katastrophe" wie in dem seiner Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, nämlich dem "seltenen Vorgang ... der Überflutung eines Wohnhauses mit von außen eindringendem Wasser" (so die Darstellung im erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.01.1992, 7 K 832/90 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 602), den Aufwendungen ein außergewöhnliches Ereignis zugrunde liegen muss, dass den Einzelnen wie außergewöhnliche "Naturkatastrophen mit größerer Breitenwirkung" (wie Brand, Hochwasser, Unwetter) trifft.
  • FG Niedersachsen, 17.08.2010 - 12 K 10270/09

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Hausschwamm als

    Die Rechtsprechung lehnt es regelmäßig ab, Aufwendungen für die Beseitigung von herkömmlichen Baumängeln als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, weil derartige Schäden ihrer Art und dem Grunde nach nicht "außergewöhnlich" sind (BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BStBl II 2002, 240; BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 III B 37/05, BFH/NV 2006, 2057; BFH-Beschluss vom 11. Februar 2009 VI B 140/08, BFH/NV 2009, 762; ebenso: Urteil des FG Hamburg vom 14. März 2000 II 262/99, EFG 2000, 871; Urteil des FG Düsseldorf vom 20. Oktober 2000 3 K 1053/96 E, DStRE 2001, 133; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. Mai 2003 13 K 1151/02, EFG 2003, 1480; Urteil des FG Düsseldorf vom 29. September 2006 1 K 145/04 E, EFG 2006, 1905; Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Januar 2007 1 K 997/05 E, DStRE 2008, 1329; Urteil des FG Düsseldorf vom 25. Mai 2007 1 K 1565/06 E, juris).

    Es handelt sich bei Baumängeln um immer wiederkehrende Vorgänge der allgemeinen Lebensführung, die es noch nicht rechtfertigen, die entstehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu behandeln (ebenso: Urteil des FG Hamburg vom 14. März 2000 II 262/99, EFG 2000, 871; Urteil des FG Düsseldorf vom 20. Oktober 2000 3 K 1053/96 E, DStRE 2001, 133; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. Mai 2003 13 K 1151/02, EFG 2003, 1480; Urteil des FG Düsseldorf vom 25. Mai 2007 1 K 1565/06 E, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht